T30, T90, RS — was die Bezeichnungen bedeuten
T30 und T90 sind die deutschen Kurzbezeichnungen für Feuerschutzabschlüsse mit 30 beziehungsweise 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer. Europäisch klassifiziert entspricht T30 der Klasse EI₂30 und T90 der Klasse EI₂90; geprüft wird nach DIN EN 1634. Die Zahl beschreibt die Zeitspanne, für die der Abschluss dem Feuer unter Prüfbedingungen standhält — sie ist keine Garantie für das reale Brandgeschehen, sondern ein normierter Vergleichswert.
Davon zu unterscheiden ist der Rauchschutz. Eine Rauchschutztür (RS) begrenzt den Durchtritt von Rauch, hat aber nicht zwangsläufig eine Feuerwiderstandsdauer. Viele Anforderungen im Bestand verlangen die Kombination, also einen Feuerschutzabschluss mit zusätzlicher Rauchschutzfunktion. Welche Anforderung an welcher Öffnung gilt, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept und den Vorgaben der Landesbauordnung, die auf der Musterbauordnung aufsetzt.
- T30 / EI₂30: 30 Minuten Feuerwiderstandsdauer nach DIN EN 1634
- T90 / EI₂90: 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer nach DIN EN 1634
- RS: Rauchschutzabschluss, häufig in Kombination mit T30 gefordert
- Mehrzwecktür: kein Brandschutz, sondern robuste Funktionstür ohne Feuerwiderstand
Die Montage entscheidet über die Zulassung
Ein Feuerschutzabschluss ist nur so gut wie sein Einbau. Die Zulassung des Herstellers legt fest, in welche Wandarten das Element eingebaut werden darf, welche Befestigungsmittel zulässig sind, welche Abstände einzuhalten sind und wie die Fuge zu verschließen ist. Für den Einbau in massive Wände gibt DIN 18093 den anerkannten Rahmen vor. Wird davon abgewichen, verliert das Element seine Verwendbarkeit — unabhängig davon, wie hochwertig die Tür selbst ist.
In der Praxis sind es meist Kleinigkeiten, die zu Beanstandungen führen: falscher Mörtel oder Schaum in der Fuge, nicht zugelassene Dübel, zu große Bodenspalte, nachträglich gebohrte Löcher im Rahmen oder ein entferntes Kennzeichnungsschild. Wir montieren deshalb nach der jeweils gültigen Einbauanleitung und dokumentieren die Ausführung, damit Sie bei einer Abnahme nachweisen können, wie eingebaut wurde.
Selbstschließung, Schließfolge und Feststellung
Feuerschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein. Das klingt banal, ist aber der häufigste Mangel im Bestand: Türen, die wegen Zugluft oder falsch eingestelltem Schließer nicht mehr vollständig ins Schloss fallen, oder die im Alltag mit Keilen und Feuerlöschern offen gehalten werden. Beides hebt die Schutzwirkung faktisch auf.
Bei zweiflügeligen Elementen kommt die Schließfolge hinzu: Der Standflügel muss vor dem Gangflügel schließen, sonst verhaken sich die Flügel und die Tür bleibt offen. Dafür ist ein Schließfolgeregler erforderlich, der zur Türgeometrie passt und richtig eingestellt ist. Wenn eine Tür betrieblich offen stehen muss, ist die zulässige Lösung keine Behelfskonstruktion, sondern eine zugelassene Feststellanlage.
Fluchtwege, Beschlag und Zutrittskontrolle
Brandschutztüren liegen häufig in Flucht- und Rettungswegen. Dann muss die Tür in Fluchtrichtung ohne Hilfsmittel und ohne Vorkenntnisse zu öffnen sein — was mit Zutrittskontrolle, Verriegelung oder elektrischen Türöffnern in Konflikt geraten kann. Solche Kombinationen sind lösbar, müssen aber von Anfang an mitgeplant und mit dem Brandschutzkonzept abgestimmt werden.
Wir wählen die Beschläge deshalb nicht isoliert aus, sondern zusammen mit Schließer, Verriegelung und gegebenenfalls der Anbindung an Melde- oder Zutrittstechnik. Nachträgliche Eingriffe am Element — etwa das Bohren für einen Türöffner — sind nur zulässig, soweit die Zulassung sie vorsieht.
Betrieb, Wartung und Dokumentation
Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, dass Feuerschutzabschlüsse dauerhaft funktionsfähig bleiben. Dazu gehören regelmäßige Sichtkontrollen im Betriebsalltag, die Instandhaltung von Schließer, Schloss und Dichtungen sowie die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen. Wie oft und in welcher Tiefe geprüft werden muss, hängt von Nutzung, Beanspruchung und den Vorgaben aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept ab.
Wir übernehmen die wiederkehrende Wartung, tauschen Verschleißteile aus und halten die Elemente in einem Zustand, der einer Begehung standhält. Fehlende Kennzeichnungsschilder oder Unterlagen versuchen wir über den Hersteller nachzuvollziehen, soweit sich das Element eindeutig zuordnen lässt.