Vielwock Tür & Torsysteme

Brandschutztüren: T30- und T90-Elemente liefern, montieren, dokumentieren

Eine Brandschutztür wirkt nur dann, wenn Element, Wand, Befestigung und Beschlag zusammenpassen und die Tür im Ernstfall selbsttätig schließt. Wir liefern und montieren zugelassene T30- und T90-Elemente einschließlich Rauchschutzausführungen, halten uns dabei strikt an die Vorgaben der Zulassung und übergeben die Dokumentation, die Sie für Abnahme und Betrieb benötigen.

  • T30 und T90, ein- und zweiflügelig, auf Wunsch mit Verglasung oder Lüftungsgitter
  • Rauchschutz und Mehrzwecktüren aus demselben Programm, damit Beschläge zusammenpassen
  • Montage exakt nach Zulassung und Einbauanleitung — Voraussetzung für die Abnahme
  • Leistungserklärung, Kennzeichnungsschild und Montagebescheinigung gehören zur Übergabe
  • Schließfolgeregler und Türschließer richtig ausgelegt statt nur montiert
  • Wartung und wiederkehrende Prüfung anschließend aus einer Hand
PrinzipzeichnungBrandschutztüren – Prüfung & Wartung
Brandschutztür mit montiertem Obentürschließer

Technische Eckdaten

  • Feuerwiderstandsklassen: T30 entspricht EI₂30, T90 entspricht EI₂90 (Prüfung nach DIN EN 1634)
  • Einbau in massive Wände nach DIN 18093 und nach Zulassung des Herstellers
  • Kennzeichnungspflicht: Zulassungs- beziehungsweise Kennzeichnungsschild verbleibt am Element
  • Selbstschließung ist Pflicht; Offenhalten nur über zugelassene Feststellanlagen
  • Zweiflügelige Elemente benötigen einen passend eingestellten Schließfolgeregler

Verbindliche Werte je nach Serie und Größe — Datenblätter und Leistungserklärungen (DoP) stellen wir mit dem Angebot bereit.

T30, T90, RS — was die Bezeichnungen bedeuten

T30 und T90 sind die deutschen Kurzbezeichnungen für Feuerschutzabschlüsse mit 30 beziehungsweise 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer. Europäisch klassifiziert entspricht T30 der Klasse EI₂30 und T90 der Klasse EI₂90; geprüft wird nach DIN EN 1634. Die Zahl beschreibt die Zeitspanne, für die der Abschluss dem Feuer unter Prüfbedingungen standhält — sie ist keine Garantie für das reale Brandgeschehen, sondern ein normierter Vergleichswert.

Davon zu unterscheiden ist der Rauchschutz. Eine Rauchschutztür (RS) begrenzt den Durchtritt von Rauch, hat aber nicht zwangsläufig eine Feuerwiderstandsdauer. Viele Anforderungen im Bestand verlangen die Kombination, also einen Feuerschutzabschluss mit zusätzlicher Rauchschutzfunktion. Welche Anforderung an welcher Öffnung gilt, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept und den Vorgaben der Landesbauordnung, die auf der Musterbauordnung aufsetzt.

  • T30 / EI₂30: 30 Minuten Feuerwiderstandsdauer nach DIN EN 1634
  • T90 / EI₂90: 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer nach DIN EN 1634
  • RS: Rauchschutzabschluss, häufig in Kombination mit T30 gefordert
  • Mehrzwecktür: kein Brandschutz, sondern robuste Funktionstür ohne Feuerwiderstand

Die Montage entscheidet über die Zulassung

Ein Feuerschutzabschluss ist nur so gut wie sein Einbau. Die Zulassung des Herstellers legt fest, in welche Wandarten das Element eingebaut werden darf, welche Befestigungsmittel zulässig sind, welche Abstände einzuhalten sind und wie die Fuge zu verschließen ist. Für den Einbau in massive Wände gibt DIN 18093 den anerkannten Rahmen vor. Wird davon abgewichen, verliert das Element seine Verwendbarkeit — unabhängig davon, wie hochwertig die Tür selbst ist.

In der Praxis sind es meist Kleinigkeiten, die zu Beanstandungen führen: falscher Mörtel oder Schaum in der Fuge, nicht zugelassene Dübel, zu große Bodenspalte, nachträglich gebohrte Löcher im Rahmen oder ein entferntes Kennzeichnungsschild. Wir montieren deshalb nach der jeweils gültigen Einbauanleitung und dokumentieren die Ausführung, damit Sie bei einer Abnahme nachweisen können, wie eingebaut wurde.

Selbstschließung, Schließfolge und Feststellung

Feuerschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein. Das klingt banal, ist aber der häufigste Mangel im Bestand: Türen, die wegen Zugluft oder falsch eingestelltem Schließer nicht mehr vollständig ins Schloss fallen, oder die im Alltag mit Keilen und Feuerlöschern offen gehalten werden. Beides hebt die Schutzwirkung faktisch auf.

Bei zweiflügeligen Elementen kommt die Schließfolge hinzu: Der Standflügel muss vor dem Gangflügel schließen, sonst verhaken sich die Flügel und die Tür bleibt offen. Dafür ist ein Schließfolgeregler erforderlich, der zur Türgeometrie passt und richtig eingestellt ist. Wenn eine Tür betrieblich offen stehen muss, ist die zulässige Lösung keine Behelfskonstruktion, sondern eine zugelassene Feststellanlage.

Fluchtwege, Beschlag und Zutrittskontrolle

Brandschutztüren liegen häufig in Flucht- und Rettungswegen. Dann muss die Tür in Fluchtrichtung ohne Hilfsmittel und ohne Vorkenntnisse zu öffnen sein — was mit Zutrittskontrolle, Verriegelung oder elektrischen Türöffnern in Konflikt geraten kann. Solche Kombinationen sind lösbar, müssen aber von Anfang an mitgeplant und mit dem Brandschutzkonzept abgestimmt werden.

Wir wählen die Beschläge deshalb nicht isoliert aus, sondern zusammen mit Schließer, Verriegelung und gegebenenfalls der Anbindung an Melde- oder Zutrittstechnik. Nachträgliche Eingriffe am Element — etwa das Bohren für einen Türöffner — sind nur zulässig, soweit die Zulassung sie vorsieht.

Betrieb, Wartung und Dokumentation

Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, dass Feuerschutzabschlüsse dauerhaft funktionsfähig bleiben. Dazu gehören regelmäßige Sichtkontrollen im Betriebsalltag, die Instandhaltung von Schließer, Schloss und Dichtungen sowie die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen. Wie oft und in welcher Tiefe geprüft werden muss, hängt von Nutzung, Beanspruchung und den Vorgaben aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept ab.

Wir übernehmen die wiederkehrende Wartung, tauschen Verschleißteile aus und halten die Elemente in einem Zustand, der einer Begehung standhält. Fehlende Kennzeichnungsschilder oder Unterlagen versuchen wir über den Hersteller nachzuvollziehen, soweit sich das Element eindeutig zuordnen lässt.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob eine vorhandene Tür eine Brandschutztür ist?
Feuerschutzabschlüsse tragen ein Kennzeichnungsschild, meist an der Bandseite des Rahmens oder auf der Flügelkante. Darauf finden sich Hersteller, Typ, Zulassungsnummer und Baujahr. Fehlt das Schild, lässt sich die Verwendbarkeit oft nicht mehr nachweisen — dann ist eine Bewertung vor Ort erforderlich.
Darf eine Brandschutztür mit einem Keil offen gehalten werden?
Nein. Feuerschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein; jedes dauerhafte Offenhalten mit Keilen, Haken oder Gegenständen hebt die Schutzwirkung auf und wird bei Begehungen regelmäßig beanstandet. Wenn eine Tür betrieblich offen stehen muss, ist eine zugelassene Feststellanlage die richtige Lösung. Diese schließt die Tür im Alarmfall automatisch.
Kann ich eine T30-Tür nachträglich mit Zutrittskontrolle ausstatten?
Grundsätzlich ja, aber nur im Rahmen dessen, was die Zulassung des Elements erlaubt. Bohrungen, Fräsungen und der Einbau elektrischer Öffner sind nicht beliebig zulässig. Liegt die Tür in einem Fluchtweg, ist zusätzlich sicherzustellen, dass sie in Fluchtrichtung jederzeit ohne Hilfsmittel zu öffnen ist.
Wie oft müssen Brandschutztüren geprüft werden?
Ein bundesweit einheitliches Intervall für alle Feuerschutzabschlüsse gibt es nicht; maßgeblich sind Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und die Vorgaben des Herstellers. In der Praxis hat sich eine jährliche Funktionsprüfung mit Dokumentation etabliert, bei stark beanspruchten Türen auch häufiger. Für Feststellanlagen gilt zusätzlich die jährliche Prüfung nach DIN 14677.
Ist eine Rauchschutztür automatisch auch eine Brandschutztür?
Nein. Eine reine Rauchschutztür begrenzt den Rauchdurchtritt, besitzt aber nicht zwangsläufig eine geprüfte Feuerwiderstandsdauer. Wo beides gefordert ist, wird ein Element mit kombinierter Klassifizierung eingesetzt. Welche Anforderung an der jeweiligen Öffnung gilt, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept.

Brandschutztüren – Prüfung & Wartung in Warendorf, Münster und ganz NRW

Unser Betrieb sitzt in 48336 Sassenberg. Aufmaß, Montage und Service übernehmen wir in allen 13 Städten und Gemeinden des Kreises Warendorf: Warendorf, Sassenberg, Telgte, Everswinkel, Ostbevern, Beelen, Ennigerloh, Oelde, Beckum, Ahlen, Sendenhorst, Drensteinfurt, Wadersloh. Außerdem sind wir in Münster, Hamm und den Kreisen Steinfurt, Coesfeld, Gütersloh und Soest für Sie da. Gewerbe- und Behördenaufträge führen wir in ganz Nordrhein-Westfalen aus.

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