Vielwock Tür & Torsysteme

Tor- und Türtechnik für Behörden und Kommunen in NRW

Öffentliche Gebäude stellen eigene Anforderungen: Brandschutz in Fluren und Treppenhäusern, Hallentore an Bauhof und Feuerwehrhaus, Prüfpflichten, die lückenlos nachgewiesen werden müssen — und Vergabeverfahren, die vollständige Unterlagen verlangen. Wir liefern, montieren, warten und prüfen aus einer Hand und dokumentieren jeden Schritt so, dass er einer Begehung und einer Rechnungsprüfung standhält.

  • Ausschreibungskonforme Angebote auf Basis Ihres Leistungsverzeichnisses
  • Leistungserklärungen (DoP) und Datenblätter zu jedem Element
  • Dokumentierte Montage, Inbetriebnahme und Abnahme
  • Rahmen- und Wartungsverträge für ganze Liegenschaften möglich
Öffentliches Verwaltungsgebäude mit Eingangstüranlage

Betreiberpflichten sicher erfüllen

Als Betreiber trägt die Kommune die Verantwortung dafür, dass Tore und Brandschutzelemente funktionieren. Kraftbetätigte Tore sind nach ASR A1.7 vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen, Feststellanlagen an Brandschutztüren jährlich nach DIN 14677. Wir übernehmen die Prüfungen, beheben Mängel und führen das Prüfbuch, damit der Nachweis bei jeder Begehung vorliegt.

Typische Einsatzorte

  • Schulen, Turnhallen und Kitas
  • Rathäuser und Verwaltungsgebäude
  • Bauhöfe und Fahrzeughallen
  • Feuerwehrgerätehäuser
  • Kläranlagen und Versorgungsbetriebe
  • Sporthallen und Veranstaltungsstätten

Häufige Fragen öffentlicher Auftraggeber

Erstellen Sie Angebote für öffentliche Ausschreibungen?
Ja. Wir kalkulieren auf Grundlage Ihres Leistungsverzeichnisses und legen die geforderten Nachweise bei, etwa Leistungserklärungen (DoP) und Datenblätter der angebotenen Elemente. Wenn noch kein Leistungsverzeichnis vorliegt, helfen wir mit Aufmaß und technischen Angaben, damit es vollständig wird.
Sind Rahmenverträge für Wartung und Prüfung möglich?
Ja. Für Liegenschaften mit mehreren Toren, Brandschutztüren und Feststellanlagen bieten sich Rahmen- oder Wartungsverträge an. Die Termine werden gebündelt geplant, jede Anlage erhält ihren Prüfnachweis.
Welche Prüfungen sind für Tore und Türen in öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben?
Kraftbetätigte Tore sind nach ASR A1.7 vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Feststellanlagen an Brandschutztüren müssen nach DIN 14677 jährlich geprüft werden. Für Feuerschutzabschlüsse selbst ergeben sich die Intervalle aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und Herstellervorgaben.
In welchem Gebiet arbeiten Sie für öffentliche Auftraggeber?
Unser Betrieb sitzt in 48336 Sassenberg im Kreis Warendorf. Aufträge von Behörden und Kommunen führen wir in ganz Nordrhein-Westfalen aus.

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