Vielwock Tür & Torsysteme

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen EV Tor und Türsysteme, Inhaber Eugen Vielwock, Schubertstraße 3, 48336 Sassenberg (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Reparatur, Wartung und wiederkehrende Prüfung von Toren, Türen, Antrieben und Zubehör.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
  3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Maße, Preise, Farben, Oberflächen und Ausstattungsmerkmale dienen der Orientierung; farbliche Abweichungen der Bildschirmdarstellung sind technisch bedingt.
  2. Mit dem Absenden des Anfrageformulars fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Ein Vertrag kommt dadurch nicht zustande.
  3. Der Vertrag kommt erst durch unser schriftliches Angebot und dessen Annahme durch den Auftraggeber in Text- oder Schriftform zustande — oder durch unsere Auftragsbestätigung.
  4. Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Sie beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Gegebenheiten.

§ 3 Aufmaß und Leistungsumfang

  1. Verbindliche Maße ermitteln wir durch ein Aufmaß vor Ort. Beruht ein Angebot auf vom Auftraggeber mitgeteilten Maßen, übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit.
  2. Ergeben sich beim Aufmaß oder bei der Montage bauliche Gegebenheiten, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren (z. B. abweichende Rohbaumaße, unzureichender Sturz oder Seitenraum, fehlende Tragfähigkeit, nicht normgerechte Elektroinstallation), teilen wir dies unverzüglich mit und legen ein Nachtragsangebot vor. Der Auftraggeber entscheidet über dessen Annahme.
  3. Nicht im Leistungsumfang enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich angeboten: Elektroarbeiten bis zum Anschlusspunkt, Maurer-, Putz-, Maler- und Estricharbeiten, die Entsorgung von Bauschutt sowie Gerüst- und Hebetechnik.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt eine ungehinderte Zufahrt, eine Abstellmöglichkeit für das Montagefahrzeug in Arbeitsnähe sowie kostenfrei Strom (230 V/400 V) und Wasser bereit.
  2. Die Einbaustelle muss zum vereinbarten Termin frei zugänglich, geräumt und bauseits fertiggestellt sein. Der Auftraggeber weist auf im Montagebereich verlaufende Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Daten) hin.
  3. Erforderliche behördliche Genehmigungen sowie die Zustimmung von Eigentümern, Vermietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften beschafft der Auftraggeber.
  4. Verzögerungen und Mehraufwand, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen — insbesondere vergebliche Anfahrten — können wir nach Aufwand berechnen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Preise des jeweiligen Angebots. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG berechnen und weisen wir keine Umsatzsteuer aus; die angebotenen Preise sind Endpreise.
  2. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
  3. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt.
  5. Für Verbraucher, die Bauverträge im Sinne der §§ 650i ff. BGB abschließen, ist die Höhe von Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen auf das gesetzlich zulässige Maß begrenzt (§ 650m BGB).

§ 6 Liefer- und Montagetermine

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Angaben.
  2. Ereignisse höherer Gewalt sowie von uns nicht zu vertretende Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten verlängern die Frist angemessen. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich.
  3. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

§ 7 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung der Montage und Einweisung in die Bedienung erfolgt die Abnahme, die auf Verlangen einer Partei schriftlich protokolliert wird.
  2. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Vorbehalte wegen erkannter Mängel sind bei der Abnahme zu erklären.
  3. Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, ohne die Abnahme zu erklären, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 640 BGB).

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis unser Eigentum.
  2. Wird die Ware wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes, erlischt der Eigentumsvorbehalt nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir sind in diesem Fall berechtigt, bei Unternehmern die Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 650e BGB zu verlangen.

§ 9 Mängelansprüche

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken und Arbeiten an Bauwerken fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre, jeweils ab Abnahme.
  2. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Leistungen, die nicht Arbeiten an einem Bauwerk sind, ein Jahr ab Abnahme; die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt unberührt.
  3. Von den Mängelansprüchen ausgenommen sind natürlicher Verschleiß (z. B. Dichtungen, Rollen, Federn nach Erreichen der zulässigen Lastspiele), Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende oder unzureichende Wartung, bauseitige Ursachen, Gewalteinwirkung sowie Veränderungen und Reparaturen durch Dritte.
  4. Elektrisch betriebene Tore sind gemäß Herstellervorgaben und berufsgenossenschaftlichen Regeln regelmäßig zu warten und — im gewerblichen Bereich — mindestens jährlich durch eine befähigte Person prüfen zu lassen (ASR A1.7, BetrSichV). Unterbleibt dies, können daraus resultierende Schäden von den Mängelansprüchen ausgenommen sein.
  5. Herstellergarantien treten neben die gesetzlichen Mängelrechte und schränken diese nicht ein. Umfang und Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Garantieerklärung des Herstellers.

§ 10 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Wartungs- und Prüfverträge

  1. Wartungsverträge werden, soweit nicht abweichend vereinbart, mit einer Laufzeit von einem Jahr geschlossen und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.
  2. Der vereinbarte Wartungsumfang und die Anzahl der Einsätze pro Jahr ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Ersatzteile und über die Wartung hinausgehende Reparaturen werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich eingeschlossen.
  3. Die Prüfung nach ASR A1.7 und BetrSichV umfasst die Feststellung des ordnungsgemäßen Zustands und die Dokumentation im Prüfbuch. Die Beseitigung festgestellter Mängel ist nicht Bestandteil der Prüfung.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unberührt.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. beim Aufmaß in Ihrer Wohnung) oder im Fernabsatz (z. B. per E-Mail oder Telefon) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Verträgen über die Lieferung von Waren beginnt die Frist ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
EV Tor und Türsysteme, Eugen Vielwock, Schubertstraße 3, 48336 Sassenberg, Telefon 0175 3612181, E-Mail info@vielwock-torsysteme.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Arbeiten während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Ausnahme bei Sonderanfertigungen
Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Das betrifft insbesondere maßgefertigte Tore und Türen. Wir weisen Sie hierauf im Angebot gesondert hin.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An EV Tor und Türsysteme, Eugen Vielwock, Schubertstraße 3, 48336 Sassenberg, E-Mail info@vielwock-torsysteme.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
  2. [zu ergänzen: Klären, ob gegenüber gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern zusätzlich die VOB/B vereinbart werden soll — dann ist hier ein entsprechender Vorrangabsatz aufzunehmen. Gegenüber Verbrauchern darf die VOB/B nicht per AGB einbezogen werden.]
  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz Sassenberg.
  4. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.